Am Anfang dieser Parascha steht das Gebot, "Richter (Schoftim) und Vollzugsbeamte (Schotrim) in allen Orten einzusetzen" [Dwarim 16, 18]. Der Midrasch unterstreicht dabei die Notwendigkeit beider Aufgabenbereiche: "Ohne Vollzugsbeamte gibt es auch keine Richter, denn wenn eine für schuldig befundene Person erst einmal den Gerichtssaal verlassen hat, ist der Richter machtlos (das Urteil zu vollstrecken), solange nicht der Vollzugsbeamte die Kontrolle über die Person weiterhin ausübt" [siehe Midrasch Tanchuma, Schoftim]. Warum wird die Parascha dann aber nur nach den Schoftim, bzw. Richtern benannt, d.h. ohne eine Erwähnung der Vollzugbeamte, wenn es im Midrasch doch heißt, daß die Richter ohne Vollzugsbeamte machtlos sind?
Der Prophet Jesaia erwähnt in einer das messianische Zeitalter betreffenden Prophetie ebenfalls Richter ohne dabei auf Vollzugsbeamte Bezug zu nehmen: "Ich werde euch Richter zur Seite stellen, wie sie euch einst zur Seite gestanden haben, und euch Berater geben, wie ihr bereits gehabt habt" [Jesaia 1, 26]. Der Grund hierfür liegt darin, daß in der messianischen Ära alles Schlechte und Eigennützige von der Erde verschwunden sein wird [siehe u.a. Secharia 13, 2], so daß es letztlich keiner Polizeigewalt mehr dazu bedarf, Menschen zu einer rechtschaffenen Handlungsweise zu zwingen. Die Notwendigkeit von Richtern wird jedoch weiterhin bestehen, da diese dem Volk grundsätzlich die Gesetze der Tora erklären sowie praktische Handlungsanweisungen in Fragen der Halacha geben.
Die Aufgabe der Vollzugsbeamte hingegen liegt vielmehr darin, den Richtern assistierend zur Seite zu stehen. Denn für den Fall, in dem der Verurteilte sich nicht dem Spruch des Richters beugt, bedarf es dem Eingreifen des Vollzugsbeamten, um den Delinquenten notfalls mit Nachdruck dazu zu bringen, das Urteil des Richters auf sich zu nehmen.
Aus diesem Grund wird der Wochenabschnitt auch nur nach den Schoftim, bzw. Richtern benannt, da die Ernennung von Vollzugsbeamten kein eigenständiges Gebot darstellt, sondern vielmehr dem Gebot der Ernennung von Richtern nachrangig zugeordnet ist. Vollzugsbeamte haben insofern keine eigenständige rechtliche Funktion. Und in der messianischen Epoche, in der alle Menschen Recht und Gesetz freiwillig respektieren werden, wird die Aufgabe der Vollzugsbeamte, Menschen zur Akzeptanz des Gesetzes notfalls zu zwingen, überflüssig sein.
Da jedoch alle Aspekte der Tora ewige Gültigkeit haben, wird es letztlich auch im messianischen Zeitalter eine Funktion für Vollzugsbeamte geben, wenngleich diese mit dem Ausüben von Zwang nichts mehr zu tun haben wird. Ihre Aufgabe wird dann nur noch darin bestehen, den Richtern dabei zu assistieren, die richterlichen Anweisungen und Ratschlüsse zu publizieren und den Menschen bei deren praktischen Umsetzung zu helfen, sowie ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
(Basierend auf Sichat Schabbat Paraschat Schoftim 5751)
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