Als Moses kurz bevor er diese Welt für eine bessere verließ, die Stämme Jissachar und Sewulun segnete, sagte er: "Freue dich, Sewulun, wenn du herausgehst und Jissachar, (wenn du) in deinen Zelten (sitzt)."1 Raschi erklärt diesen Vers (basierend auf den Midrasch2): "Sewulun und Jissachar haben einen Bund geschlossen. Sewulun wird in der Nähe der Meeresküste leben, mit Schiffen auf Handelsreisen gehen und Geld verdienen. So würde er auch für Jissachar, der sich ganz dem Tora-Studium widmet, für dessen Lebensunterhalt sorgen.

Raschi fährt fort: "Infolgedessen erwähnt Moses Sewulun vor Jissachar [selbst wenn letzterer der Ältere ist], da Jissachars Tora auf Sewuluns Unterstützung angewiesen ist."3

Der Midrasch folgert, dass das die Bedeutung des Verses4 "[Die Tora] ist ein Baum des Lebens für all diejenigen, die sie unterstützen" lautet: "Die Tora belebt nicht nur jene, die sie studieren, sondern auch jene, die die Studierenden unterstützen."5

Der Rema6 schreibt, wenn jemand einen Tora-Gelehrten unterstützt, wird ihm das angerechnet, als ob er selbst die Tora studiert hätte. Ein Mensch kann mit seinem Freund ein Abkommen schließen, dass sein Freund Tora studieren soll und er ihm den Lebensunterhalt besorgen wird und dass sie den Verdienst des Tora-Studiums dann am Schluss untereinander teilen werden ..."

Ihre Frauen werden dabei natürlich auch ihren Anteil an der Belohnung erhalten,7 was jedoch ihren eigenen Anteil auf keinen Fall vermindern wird.8)

Diese Übereinkunft, dass ein Mensch den Tora-Lernenden unterstützt und sich beide die Belohnung teilen, wurde als "Jissachar-Sewulun-Partnerschaft" bekannt. Diese Abmachung ist gültig, weil der Tora-Gelehrten nur dank der finanziellen Unterstützung des Gönners überhaupt dazu imstande ist, sich dem Tora-Lernen ganz zu widmen. Denn ohne dessen Unterstützung könnte er nicht lernen, sondern müsste arbeiten gehen.9

Dieses Abkommen kann für keine andere Mizwa getroffen werden. Wir können z.B. nicht die Belohnung für das Anlegen der Tefillin verkaufen oder anstelle einer anderen Person fasten.10 Selbstverständlich gibt es kein akzeptiertes Übereinkommen, unsere Missetaten dadurch zu beseitigen, indem wir eine andere Person dafür bezahlen, die Strafe auf sich zu nehmen.11

Der Talmud12 erklärt, dass diese Vereinbarung nur dann gültig ist, wenn sie im Voraus getroffen wurde.13 Hillel wurde z.B. nicht von seinem Bruder Schewna unterstützt, als er in größter Armut studierte.14 Später bot sein Bruder ihm Geld gegen einen 50%-igen Anteil an seinem Tora-Lernen. Dieses Angebot stößt eher auf Verachtung.15

Rabbi Mosche Feinstein schreibt in seiner Responsa16 (rabbinisches Gutachten), dass das Jissachar-Sewulun-Abkommen einzigartig ist. Normalerweise ist es doch so, wenn ein Mensch es eine anderen ermöglicht, eine Mizwa auszuführen, der ganze Lohn für die Mizwa derjenigen Person zugutekommt, die die Mizwa ausgeführt hat. Und jener, der die Mizwa ermöglicht hat, wird separat mit der Standardbelohnung für die Beihilfe zur Ausführung einer Mizwa belohnt. Doch in der Jissachar-Sewulun-Vereinbarung erhält der Sponsor dieselbe Belohnung wie derjenige, der die Tora studiert. Das ist eine Gefälligkeit von G-tt, es auch Menschen, die sonst nicht dazu imstande wären, das Tora-Studium zu ermöglichen.17

Wegen des besonderen Charakters, hat Rabbi Mosche Feinstein die speziellen Regeln, die dabei beachtet werden müssen, leicht überschaubar aufgelistet:

  1. Das Abkommen muss vor seinem In-Kraft-Treten formuliert werden.18
  2. Das Arrangement funktioniert nur, wenn der Gönner die Hälfte seines Einkommens dem Tora-Gelehrten gibt und dieser einverstanden ist, die Hälfte seines Verdienstes seinem Sponsor gutzuschreiben. Weniger als die Hälfte ist eine Geringschätzung der Wichtigkeit der Tora oder ihrer Unterstützung. Es macht das Abkommen ungültig.19
    Doch falls der Gönner sehr reich ist, kann er diese Regel auch dadurch erfüllen, dass der die Hälfte seines Vermögens unter mehreren Tora-Gelernten verteilt und sie alle auf eine Weise unterstützt, dass sie anständig leben können.
  3. Die Hälfte, die zu diesem Zweck verwendet wird, soll nicht mit dem Geld des Ma'aser (der Zehnte, der wohltätigen Zwecken dienen soll) bezahlt werden. Der Grund dafür ist eine geschäftsmäßige Partnerschaft und kein Wohltätigkeitsabkommen.20
  4. Daher kann dieses Abkommen auch mit einem Tora-Gelehrten getroffen werden, der nicht arm ist.
  5. Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, es dem Tora-Gelehrten zu ermöglichen, ohne Ablenkung Tora zu studieren. Daher muss dieses Abkommen für einen längeren Zeitraum getroffen werden, da sich der Tora-Gelehrte sonst sorgen müsste, was nach Ablauf der Vereinbarung geschehen wird. Rabbi Moshe Feinstein empfiehlt einen 3-Jahres-Vertrag, doch sollte die Vereinbarung auf jeden Fall nicht für weniger als ein Jahr getroffen werden.